1. Logo

1.1 Begriffsbestimmungen

Logo – Der Begriff »Logo« bezeichnet ein Zeichen, bestehend aus Buchstaben, grafischen Elementen oder Bildern oder eine Kombi­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­nation daraus, zur eindeutigen Identifikation der ­Herkunft einer Dienst­leistung oder eines Produkts. Mit dem Ausdruck »Logo« kann ein  Signet, Schriftzug oder Wortbild­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­zeichen gemeint sein.

Bildmarke – der juristische Begriff für das im Markenregister ­eingetragene Signet

Brand – engl. für Marke

Logotype – häufig verwendete Buchstabenkombinationen, die im Bleisatz in einem Stück als Bleiletter (Type) gegossen wurden, z. B. »der«, »die«, »das«

Marke – Summe aller Eigenschaften eines ­Unternehmens, einer ­Dienstleistung oder eines Produktes, die von den Zielgruppen ­wahrgenommen werden (nicht nur das Logo)

Schriftzug – ein Logo in Form einer Buchstabenkombination

Signet – ein Logo, bestehend aus grafischen Elementen oder ­Bildern, ohne Buchstaben

Typologo – siehe Schriftzug

Wortbildmarke – der juristische Begriff für die Eintragung eines ­Schriftzugs oder Wortbildzeichens ins Markenregister

Wortbildzeichen – ein Logo aus der Kombination von Signet  und Schriftzug

Wortmarke – der juristische Begriff für den ins Markenregister ­eingetragenen Namen, unabhängig von der grafischen Aus­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­formung

Wortzeichen – siehe Schriftzug

1.2 Bewertungskriterien

Das Logo

  • ist formal eigenständig
  • beinhaltet eine nachvollziehbare Idee
  • spiegelt den Unternehmenscharakter wider
  • ist umsetzbar für alle erforderlichen Elemente des Corporate Designs (Stempel oder Internet, klein oder groß, farbig oder schwarz-weiß usw.)
  • hat formale Qualität
  • ist unverwechselbar
  • ist prägnant
  • ist langlebig
  • ist international
  • ist branchenspezifisch (»riecht« nach der Branche)

Diese Bewertungskriterien müssen nach kundenspezifischen ­Anforderungen gewichtet werden.

1.3 Präsentation

Mindestumfang der Präsentation:

  • eine große Version und die kleinste sinnvolle Version
  • farbig, schwarz-weiß und einfarbig negativ
  • für Bildschirmdarstellung als Pixelversion in kleinster sinnvoller Größe

Das Logo wird in den wichtigsten Anwendungen gezeigt (z. B. Drucksorten, Fahrzeuggestaltung, Leuchtreklame).

1.4 Übergabedaten

Das Logo muss zuerst als Vektorgrafik erstellt werden, damit unbegrenzte Skalierbarkeit ohne Qualitätsverlust und größtmögliche Umsetzbarkeit (z. B. Laserzuschnitt) sichergestellt sind. Ver­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­wendete Schriften sind in Zeichenpfade umgewandelt.

Die Vektorgrafik wird für professionellen Druck ­als EPS- oder PDF-Datei geliefert. Das Logo muss in verschie­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­denen Farbsystemen definiert und aus­geführt werden:

  • Schmuckfarbe(n) (z. B. Pantone, HKS)
  • Euroskala (CMYK)
  • schwarz-weiß (1c black)
  • negativ (1c white)

Die Vektorgrafik ist Ausgangspunkt für andere Datenformate in ­Pixelgrafik (z. B. für MS-Office-Anwendungen oder Web). Die Pixelgrafik wird je nach Anforderung als PNG- oder TIFF-Dateien (verlustfrei) bzw. JPG- (verlustreich) oder GIF-Datei (Animationen) geliefert:

  • kleinstmögliche Größe und sinnvolle große Version (z. B. Bildschirmgröße)
  • farbig (RGB, z. B. PNG, JPG)
  • schwarz-weiß (black, z. B. PNG, JPG, GIF)
  • negativ (white, z. B. PNG)